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Kautionslösungen

Mietkautionsversicherung

Die Mietkautionsversicherungen oder auch Kautionsversicherung genannt ist im Prinzip eine Mietkautionsbürgschaft i.S.d. § 551 BGB. Für Sie bedeutet das, dass Sie als Mieter Ihre Mietkaution hinterlegen können, ohne dass Geld von Ihrem Konto zu überweisen. So können Sie wichtige Anschaffungen z.B. für Möbel oder andere Wohnungsausstattungen leisten! Ihr Vermieter erhält statt der Bargeld bzw. einer Geldüberweisung lediglich eine Bürgschaftsurkunde der Versicherung. Das Geld für die Mietkaution können Sie behalten und erhalten somit Ihre Liquidität.