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Berufsunfähigkeitsversicherung

Optimaler Schutz für die Berufsunfähigkeit

Wer das Schicksal einer Berufsunfähigkeit erleidet, kann meist nicht auf hohe Leistungen von staatlicher Seite hoffen. Wer nach 1961 geboren wurde, erhält oftmals gar keine finanzielle Unterstützung, was auch meist für Selbstständige gilt. Die Erwerbsminderungsrente wird meist nur dann ausgezahlt, wenn in den fünf Jahren zuvor auch in die Rentenkasse per Pflichtbeiträge eingezahlt worden ist. So können Sie schnell mit einem Gewerbe oder als Selbstständiger aus diesem Schutz herausfallen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie in einem solchen Fall, um für ein sorgenfreies Leben zu sorgen.

Die Arbeitskraftabsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung ist bekanntermaßen sehr gering. Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann. Um die volle Rentenprämie ausgezahlt zu bekommen, muss eine maximale Arbeitsbelastung von weniger als 3 Stunden am Tag vorliegen. Zudem wird bei der Prüfung nicht der zuletzt ausgeübte Beruf herangezogen, sondern die Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bei Auszubildenden oder Berufseinsteigern sieht die Versorgungssituation nicht besser aus: Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gibt es im ersten Berufsjahr nur bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten! Ab dem zweiten Pflichtbeitragsjahr besteht die Absicherung dann auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten. Aufgrund der geringen Versicherungszeit und somit überschaubaren Absicherung sowie den allgemeinen Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente empfehlen wir dringend eine zusätzliche Absicherung über eine private Berufsunfähigkeitsrente!

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende ist vor allem darauf zu achten, dass ein Anbieter gewählt wird, der im Leistungsfall die Lebensstellung und die Fähigkeiten eines Angestellten im Zielberuf prüft.

Um die Berufsunfähigkeitsversicherung dauerhaft bedarfsgerecht zu halten, sollte eine solche Absicherung für Azubis unbedingt Nachversicherungsoptionen enthalten. Diese ermöglichen es nach bestimmten Ereignissen (z.B. Abschluss der Berufsausbildung) die monatliche Rente in einem bestimmten Rahmen ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Im Idealfall kann die Rente auch ohne den Eintritt eines bestimmten Ereignisses in einem bestimmten Zeitraum erhöht werden. Das Endalter kann nachträglich nicht erhöht werden, deshalb sollten auch Auszubildende mind. bis zu einem Alter von 65 Jahren, am besten aber bis zum Endalter von 67 Jahren versichert werden.

Viele Gesellschaften bieten ebenfalls die Möglichkeit an, sich gegen einen geringeren „Startbeitrag“ versichern zu können, welcher dann nach der Ausbildung oder nach einer vereinbarten Zeit und bei höherem Einkommen auf den „Normalbeitrag“ umgestellt wird.